Allgemeine Affiliatebedingungen einschließlich abweichender Gerichtsstandsvereinbarung
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Affiliatevertrages zwischen der Ojooo Vo GmbH, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg vertreten durch deren Geschäftsführer Herr Darius Krakowski, geschäftsansässig daselbst, E-Mail-Adresse [email protected] (im Folgenden: OJOOO) und dem unabhängigen und selbständigen Affiliate, (im Folgenden: Affiliate).
(2) OJOOO erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeine Affiliate- und Lieferbedingungen.
- 2 Vertragsgegenstand, Ausstattungspaket und Zusatzleistungen
(1) OJOOO ist Produkt- und Vertriebsunternehmen das für sich selbst und für angeschlossene Software- und Technologiekonzerne, die international hochwertige Produkte und Leistungen (künftig: Waren) vertreiben. Der Affiliate hat die Möglichkeit für OJOOO nach seiner freien Wahl Waren vermitteln, so dass die Vermittlung der Waren die Grundlage seines Geschäfts bildet. Für seine Tätigkeit als Vermittler erhält der Affiliate eine entsprechende Provision Für diese Tätigkeit ist es nicht verbindlich erforderlich, dass der Affiliate finanzielle Aufwendungen tätigt, er eine Mindestanzahl von Waren von OJOOO abnimmt oder der Affiliate andere Affiliate wirbt. Erforderlich ist lediglich die kostenlose Registrierung.
(2) Zusätzlich besteht, ohne dass hierzu eine Pflicht besteht, die weitere Möglichkeit, andere Affiliate für einen Vertrieb der Waren von OJOOOzu werben und auf den Warenvertrieb des geworbenen Affiliates eine Provsion zu erhalten. Ausdrücklich keine Provision erhält der Affiliate für die bloße Werbung eines neuen Affiliates. Die Provision ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung oder der sonstigen Erfüllung des Provisionsanspruchs richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Vergütungsplan.
(3) Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt OJOOO dem Affiliate eine Online-Registierung auf dem Internetangebot von OJOOO erfoderlich Nach erfolgter Anmeldung erhält der Affiliate seinen persönlichen Zugangscode zu seinem Back-Office, das es dem Affiliate ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine Umsätze, Provisionen und die Kundenentwicklungen zu haben. Es gibt auch je nach Art der Ausstattung weitere Optionen, die zusätzliche Leistungen umfassen, wobei die Einzelheiten der Leistungen dem Backoffice von OJOOO zu entnehmen sind.
(3) Für die Aufnahme und Durchführung seiner Tätigkeit stellt OJOOO dem Affiliate kostenlos ein Starterset zur Verfügung, dass unter anderm ein voll funktionsfähiges und eingerichtetes Back-Office enthält, das es dem Affiliate ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine Umsätze, Provisionen und die Kunden- und Downlineentwicklungen zu haben, enthält. Ferner stellt OJOOO dem Affilate ein Produkt- und Leistungspaket zur Verfügung, das der Affiliate in Anspruch nehmen kann. Das Produkt- und Leistungspaket umfasst neben dem Backoffice eine Nutzungslizenz für den „Webcreator“ zur Erstellung einer eigener professioneller Websites und verschiedene Vergünstigungen auf Produkteinkäufe. Das Produkt- und Leistungspaket umfasst ferner die erste monatliche Rate der Jahresgebühr für das Nutzungsrecht des Webcreators (hinsichtlich der Folgemonatsraten und die Jahresgebühr wird auf § 6 verwiesen).
- 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss
(1) Ein Vertragsabschluss ist mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder natürlichen Personen möglich, die bzw. deren Verantwortliche das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins - soweit erforderlich) sind, möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich.
(2) Sofern eine juristische Person oder eine Personengesellschaft (GBR, OHG, KG usw.) einen Affiliateantrag einreicht, ist – soweit bei einer Personengesellschaft vorhanden - der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung ebenso wie die Umsatzsteueridentifikationsnummer vorzulegen. Alle Gesellschafter müssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Gesellschafter sind gegenüber OJOOO jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der juristischen Person.
(3) Soweit Online-Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.
(4) Der Vertragsabschluss ist nur Online durch Registrierung auf der OJOOO-Webseite und entsprechender E-Mail Bestätigung durch OJOOO möglich. Der Affiliate ist verpflichtet, den Affiliateantrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und an OJOOO zu übermitteln; es darf nur ein Affiliateantrag je natürlicher Person eingereicht werden. Zudem akzeptiert der Affiliate durch entsprechendes aktives Handeln vor Abschluss des Registrierungsvorganges diese Allgemeinen Affiliatebedingungen und den Vergütgunsplan als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.
(5) Änderungen der personenbezogenen Daten des Affiliates sind unverzüglich im Backoffice von OJOOO an der hiervor vorgegebenen Stelle vorzunehmen, soweit die Änderungen selbst vorgenommen werden kann und im Übrigen OJOOO umgehend per E-Mail an die unter § 1(1) hinterlegte E-Mail-Adresse über die Änderung zu infordmieren.
(6) OJOOO behält sich das Recht vor, Affiliateanträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen
(8) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (2) und (4) Satz 2 geregelten Pflichten, ist OJOOO ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Affiliatevertrag fristlos zu kündigen und gegebenenfalls ausbezahlte Provisionen zurückzufordern. Zudem behält sich OJOOO für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor.
- 4 Status des Affiliates als Unternehmer
(1) Der Affiliate handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer, wobei die Parteien übereinstimmend davon ausgehen das die Tätigkeit zunächst im Nebengewerbe ausgeübt wird. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter oder Makler von OJOOO. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme-, Vertriebs- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Affiliate unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von OJOOO und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten und der Pflicht zur ordnungsgemäßen Zahlung seiner Arbeitnehmer, sofern er welche beschäftigt. Der Affiliate hat seinen Betrieb im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu auch der Betrieb eigener Büroräume oder ein im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.
(2) Der Affiliate ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z.B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Affiliate, alle Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für OJOOO erwirtschaftet, ordnungsgemäß an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. OJOOO behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Affiliate hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von OJOOO werden keine Sozialversicherungsbeiträge für den Affiliate entrichtet.
- 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung
Sie registrieren sich bei OJOOO als Unternehmer und nicht als Verbraucher, sodass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt OJOOO Ihnen nachfolgendes freiwilliges zweiwöchiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.
Freiwilliges Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Onlineübermittlung des Antrages zur Affiliateschaft. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs oder der Startersets.
Der Widerruf ist zu richten an: Ojooo Vo GmbH, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
[email protected]
Verzicht auf das Widerrufsrecht
Eine Auslieferung von Waren, oder sonstiger Leistungen erfolgt erst nach Ablauf der Widerrufsfrist. Sofern eine Lieferung von dem Affiliate bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist gewünscht wird, verzichtet er hierdurch ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs der Vertragserklärung sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ein Affiliate kann sich nach Ausübung seines Widerrufsrechtes erneut bei OJOOO registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf des Affiliates mindestens 6 Monate zurückliegt und der widerrufende Affiliate in dieser Zeit keine Aktivitäten für OJOOO verrichtet hat.
Ende der Widerrufsbelehrung
- 6 Nutzungsrecht des Webgenerators
Der Affiliate erwirbt mit dem Erwerb des Produkt-/und Leistungspaketes bei OJOOO ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Webgnerators für ein Jahr, wobei die Jahresgebühr in 12 monatlichen Raten zu leisten ist. Das Nutzungsrecht ist ein einfaches, auf den konkreten Webgnerator bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Affiliate steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Webgnerators ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen zu.
- 7 Pflichten des Affiliates im Rahmen der Werbung und Allgemeine Pflichten
(1) Der Affiliate ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen.Dem Affiliate ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit die Rechte von OJOOO deren Affiliaten, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dem Affiliate ist es insbesondere nicht gestattet, falsche oder irreführende Angaben über OJOOO Produkte oder das Vertriebssystem über die OJOOO Produkte zu machen. Der Affiliate wird sowohl im Rahmen seiner Verkaufs-, Vermittlungs- oder Werbetätigkeit nur solche Aussagen über die Waren des OJOOO-Sortiments sowie über das OJOOO-Vertriebssystem machen, die inhaltlich den Vorgaben in den OJOOO Werbe- und Informationsmaterialien entsprechen. Des Weiteren gilt auch das Verbot des Versendens von unerwünschten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam). Ferner ist der Missbrauch oder die Vornahme rechtswidriger Handlungen, wie z.B. die Verwendung ungenehmigter oder unlauterer Werbung (z.B. irreführender Aussagen) untersagt.
(2) Besondere Werberichtlinien
(a) An keiner Stelle auf keinem Werbemittel darf der Affiliate Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei OJOOO machen. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Affiliate im Rahmen von Anbahnungsgesprächen wie z.B. Online-Chats oder Webinaren ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass nur die wenigsten Affiliates ein größeres Einkommen erzielen mit ihrer Tätigkeit für OJOOO können und die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive kontinuierliche Arbeit möglich ist.
(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Affiliates zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressiver Schneeballsystem oder Pyramidensystems oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem ist.
(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Affiliate die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen konnte.
(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.
(e) Affiliate werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von OJOOO offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen
(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Der Affiliate wird alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen konnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.
(g) Ein Affiliate darf nicht behaupten, dass der Vergütungsplan oder die Waren von OJOOO von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.
(h) Es ist ferner ausdrücklich untersagt, das OJOOO-Geschäft als Zinsen erwirschaftendes Anlage- oder sonstiges Finanzgeschäft zu bezeichnen, da eine solche Bezeichnung unrichtig ist.
(3) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Verkaufsunterlagen, eigener Internetseiten, eigener Produktbroschüren, Werbe-Videos oder –Filme oder sonstiger selbständig erstellter On- oder Offlinemedien und Werbemittel ist dem Affiliate nur nach vorheriger Zustimmung von OJOOO gestattet. Auch die Bewerbung von OJOOO Leistungen über eigene oder fremde Internetseiten ist nur nach vorheriger Zustimmung von OJOOO und ohne gesonderte Zustimmung die Werbung ausschließlich über die offiziellen Seiten von OJOOO erlaubt. Für den Fall, dass der Affiliate die Leistungen von OJOOO in anderen Internet Medien wie z.B. sozialen Netzwerken (z.B. Facebook. Inmstragramm, Google+), Online Blogs oder Chatrooms bewirbt, darf er stets nur die offiziellen OJOOO Werbeaussagen verwenden. Ferner muss der Affiliate bei der Bewerbung in anderen Internet Medien ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine offizielle Werbung oder Präsenz von OJOOO handelt.
(4) Die Leistungen von und die Mitgliedschaft bei OJOOO dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich bei Homeparties oder -veranstaltungen, Online-Homeparties, Webinaren oder sonstigen Online-Präsentationen oder durch vergleichbare Handlungen von den Affiliates vorgestellt werden.
(5) Die Leistungen dürfen nicht auf Versteigerungen, öffentlichen und privaten Online-Flohmärkten, Tauschbörsen, Kaufhäusern, Internetmärkten wie z.B. eBay, Amazon oder auf vergleichbaren Verkaufsplätzen angeboten werden.
(6) Der Affiliate ist verpflichtet, sich im geschäftlichen Verkehr als SELBSTSTÄNDIGER OJOOO-PARTNER auszuweisen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „SELBSTSTÄNDIGER OJOOO-AFFILIATE“ aufweisen. Dem Affiliate ist es ferner untersagt, im Namen der OJOOO für oder im Interesse bzw. im Namen des Unternehmens Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen oder sonstige Verträge abzuschließen.
(7) Sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien sind vom Affiliate verantwortlich zu übernehmen.
(8) Der Affiliate ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonstwie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten.
(9) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Video-/Filmmaterialien etc. (einschließlich der Lichtbilder) von OJOOO sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen von dem Affiliate ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der OJOOO über das vertraglich ausdrükclh eingeräumte Nutzungsrecht hinaus weder ganz, noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.
(10) Auch die Verwendung (oder Änderung) des Kennzeichens OJOOO der eingetragenen Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen von OJOOO ist über die ausdrücklich zur Verfügung Werbematerialien und sonstigen offiziellen OJOOO Unterlagen hinaus nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung erlaubt. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel, Internetdomains oder sonstiger Schutzrechte verboten, die das Kennzeichen OJOOO oder eingetragene Marken, Produktbezeichnungen, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von OJOOO enthalten. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen OJOOO ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.Vorgenanntes Verbot aus Satz 2 gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen. Gleichfalls verboten ist die Umlabelung von virtuellen Waren von OJOOO.
(11) Dem Affiliate ist es nicht erlaubt auf Presseanfragen über OJOOO deren Leistungen, dem OJOOO Marketingplan oder sonstige OJOOO Leistungen zu antworten. Der Affiliate ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an OJOOO an die E-Mail [email protected] weiterzuleiten. Der Affiliate wird sich auch im Übrigen öffentlich (z.B. Fernsehen, Rundfunk, Internetforen) zu OJOOO den Waren des OJOOO-Sortiments und zum OJOOO-Vertriebssystem nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung von OJOOO äußern.
(12) Der Affiliate wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung der OJOOO- Geschäftsleitung in dem hierfür durch OJOOO bereitgestellten Eventplanungssystem melden. OJOOO kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der OJOOO- Vertriebsorganisation nebst ihrer Mitglieder erforderlich ist.
(13) Kundenanfragen oder –beschwerden jeglicher Art über die Produkte, den Service oder das Vergütungssystem sind umgehend an OJOOO an die E-Mail-Adresse … weiterzugeben.
(14) Es ist den Affiliate stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen an andere Affiliate von OJOOO zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.
(15) Ein Affiliate darf eine Eintragung in den Gelben Seiten vornehmen. Eine derartige Eintragung muss jedoch inhaltlich von OJOOO vor der Veröffentlichung schriftlich genehmigt werden und die Worte „SELBSTSTÄNDIGER OJOOO-AFFILIATE“ enthalten.
(16) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkte von OJOOO ist nicht gestattet.
(17) Der Affiliate ist verpflichtet, OJOOO umgehend und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Affiliatesrbedingungen Mitteilung oder sontigen Verstößen gegen geltendes Recht durch andere Affilates zu machen.
(18) Ein Affiliate kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei OJOOO registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch OJOOO für die alte Position des Affiliates mindestens 6 Monate zurückliegen und der kündigende Affiliate in dieser Zeit keine Aktivitäten für OJOOO verrichtet hat.
(19) Der Affiliate darf nur in solchen Staaten Leistungen für OJOOO bewerben und vertreiben oder neue Affiliate gewinnen, die offiziell von OJOOO eröffnet wurden.
(20) OJOOO oder die angeschlossenen Unternehmen ermöglichen dem Affiliate den Erwerb der Ware für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Affiliate selbst oder aber seine Familienmitglieder, andere Affiliate oder sonstige Dritte dazu veranlassen, Waren über den Eigenbedarf hinaus überhaupt zu erwerben, um so Provisionsansprüche zu erschaffen oder vorzutäuschen oder einem Familienmitglied „einen Gefallen zu tun“.
- 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung / Verkauf fremder Leistungen
(1) Dem Affiliate ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Online Marketing oder Network Marketing Unternehmen Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben, selbst wenn diese Wettbewerber sind.
(2) Allerdings ist es dem Affiliate untersagt; andere OJOOO Affiliate für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben.
(3) Dem Affiliate ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Affiliatevertrages gegen andere Affiliate oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.
(4) Soweit der Affiliate gleichzeitig für andere Wettbewerber, sonstige Unternehmen oder Network Marketing Unternehmen tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Affiliate andere als OJOOO Waren und/oder Leistungen nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform oder Internetplattform anbieten, außer OJOOO hat dies ausdrücklich genehmigt, etwa weil es eine offizielle Kooperation zwische OJOOO und diesem Unternehmen gibt.
Der Affiliate hat absolutes Stillschweigen über Betriebsgeheimnisse von OJOOO und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäftsgeheimnissen gehören insbesondere auch die Kunden- und Affiliatedaten ebenso wie die Informationen zu den Downline Aktivitäten und die darin enthaltenen Informationen. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Affiliatevertrages fort.
- 10 Affiliateschutz / Crosslinesponsoring / Bonusmanipulation
(1) Jenem aktiven Affiliate, der einen neuen Affiliate erstmals für einen Vertrieb der Produkte von OJOOO platziert, wird der neue Affiliate in seine Struktur zugewiesen (Affiliateschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des von Registrierungsantrages bei OJOOO für die Zuteilung gelten. Sofern zwei Affiliate denselben neuen Affiliate als für sich gesponsert beanspruchen, wird OJOOO nur den in der Erst-Registrierung genannten Sponsor berücksichtigen.
(2) OJOOO ist berechtigt, sämtliche personenbezogene Daten einschließlich der E-Mail-Adresse des Affiliate aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der Affiliate nicht innerhalb einer angemessenen Frist die fehlerhaften Daten berichtigt. Sofern OJOOO durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten von dem meldenden Affiliate zurückzufordern, außer er hat die fehlerhafte Zustellung nicht zu vertreten.
(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer Person oder eines Unternehmens, die/das bereits Affiliate bei OJOOO in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 6 Monate einen Affiliatevertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartnern, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.
(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Affiliaten, die tatsächlich das OJOOO Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner genannt), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Vergütungsplan zu erreichen oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.
(5) Dem Affiliate steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.
- 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung
(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Affiliates erfolgt einer eine schriftliche Abmahnung durch die OJOOO unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Affiliate verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.
(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (3) hingewiesen, nach dem OJOOO bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (3) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat OJOOO das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtenverletzungen nach ihrem eigenen freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.
(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von OJOOO gestellte angemessene, durch das zuständige Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Affiliate zu ersetzen verpflichtet ist, worauf bereits jetzt ausdrücklich hingewiesen wird.
(4) Der Affiliate haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die OJOOO durch eine Pflichtverletzung im Sinne der §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 entstehen, außer der Affiliate hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.
(5) Der Affiliate stellt OJOOO für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen eines Verstoßes gegen eine der in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Affiliates gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der OJOOO von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Affiliate insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die OJOOO in diesem Zusammenhang entstehen.
OJOOO behält sich, insbesondere im Hinblick auf Veränderungen der Marktlage und/oder Vertriebsstruktur, vor, die von dem Affiliate zu zahlenden Preise oder die den Leistungen zugeordneten Provisionsanteile, den Vergütungsplan oder Nutzungsentgelte zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraumes zu ändern, insbesondere Preise zu erhöhen oder Provisionen den Markegegebenheiten anzupassen. Die Änderung teilt die OJOOO dem Affiliate innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor der Änderung mit. Erhöhungen der Preise um mehr als 5 % oder Änderungen am Vergütungsplan zu lasten des Affiliates um mehr als 10 % geben dem Affiliate das Recht, der Änderung durch Kündigung seines Vertrages zu widersprechen. Kündigt er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe oder nimmt der Affilaiate die Ändeurng ausdrücklich an, so werden diese Vertragsbestandteil.
- 13 Werbemittel, Zuwendungen, Datenverarbeitung
Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen der OJOOO können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
- 14 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Provisionszahlungsmodalitäten / Abtretungsverbot
(1) Als Vergütung für seine Tätigkeit erhält der Affiliate bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen Provisionen, die sich gemäß dem OJOOO- Vergütungsplan berechnen. Die Provisionen können nach Zustimmung des Affiliates von OJOOO sowohl in Geld- als auch in Sachleistungen ausgekehrt werden. Die Art der Provisionsauskehrung einschließlich der Gewichtung der Geld-, Sach- oder Drittleistungsprovisonsausschüttung richtet sich nach der zwischen den Parteien im Einzelfall getroffenen Absprache; ohne gesonderte Absprache erfolgt die Provisionsauszahlung regelmäß durch eine Geldleistung..
(2) OJOOO behält sich das Recht vor, den Affiliate vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen bzw. Lieferung von Leistungen zum Nachweis seiner Identität ebenso wie zum Gewerbenachweis (z.B. Vorlage des Gewerbescheins) – soweit erfoderlich - aufzufordern. Der Identitätsnachweis kann nach Wahl von OJOOO in Form einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses in Verbindung mit einer aktuellen Strom-, Gas-Wasser- oder sonstigen Verbrauchsrechnug,erfolgen und hat binnen 2 Wochen nach der Aufforderung zu geschehen.
(3) Auszahlungen von Provisionen erfolgen vorbehaltlich einer vorrangigen zwingenden gesetzlichen Regelung nur zuzüglich des gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn der Affiliate kein Kleinunternehmer im Sinne des jeweils anzuwendenden Umsatzsteuerrechts ist, da die Parteien zunächst übereinstimmend davon ausgehen, dass die Tätigkeit des Affiliates im Nebengewerbe erfolgt, so dass der Affilaite als Kleinuntenrehmer gilt und er nicht verpflichtet ist, für seine Tätigkeit die Umsatzsteuer auszuweisen. Der Affiliate wird OJOOO umgehend unter Mitteilung seiner Steuernummer ebenso wie Umsatzsteueridentifikationsnummer (soweit vorhanden) und unter Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes sofort informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach Maßgabe des im Einzelfall anzuwendenden Steuerrechts optiert oder die für ihn anzuwendende Kleinunternehmergrenzen überschreitet.
(4) Provisionen und Entgelte für Lieferungen von Leistungen des Affiliates können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch OJOOO schriftlich akzeptiert wurde, nur auf verifizierte Konten (z.B. gemäß der PayPal Verifizierungsverfahren) oder Bankkonten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der OJOOO stehen. Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine Bankverbindung, die sich außerhalb des Staates befindet, in dem der Partner registriert ist, können nicht vorgenommen werden. Sofern OJOOO für Überweisungen auf Konten, die sich in einem anderen Staat befinden, usätzliche Überweisungs- oder sonstige Transaktionskosten entstehen, die über die üblichen Kosten für Inlandsüberwiesungen hinausgehen, hat der Affiliate diese Kosten zu tragen.
(5) OJOOO ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist die OJOOO zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen, z.B. die Umsatzsteueridentifikationsnummer bei juristischen Personen, sofern beantragt und erteilt. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der OJOOO gilt als vereinbart, dass dem Affiliate kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.
(6) Verfehlt der Affiliate die erforderliche Qualifikation, so verfallen ab diesem Zeitpunkt die Provisionsansprüche. Dem Affiliate ist es selbstredend möglich, die entsprechende Qualifikation für die Zukunft erneut zu erlangen, ohne dass aber für diesen Fall die früheren Provisionsberechtigungen wieder aufleben.
(7) OJOOO ist berechtigt, Forderungen, die OJOOO gegen den Affiliate zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Affiliate ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(8) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Affiliates aus Affiliateverträgen sind ausgeschlossen, außer dieser Regelung steht zwingendes geltendes Recht entgegen. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, außer dieser Regelung steht zwingendes geltendes Recht entgegen.
(9) Der Affiliate wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände OJOOO unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Vergütungsplan, den der Affiliate in seinem Backoffice abrufen kann, und der im Backoffice jeweils einsehbar ist .Fehlerhafte Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung sind OJOOO binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung als genehmigt.
(10) Die Provisionen werden unter Berücksichtigung der OJOOO Zahlungsmodalitäten und Auszahlungsarten täglichtlich auf ausdrückliche Anforderung des Affiliates ausgekehrt.
(11) OJOOO hält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 20,00 € (Zwanzig Euro) zu überweisen. Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche auf dem bei OJOOO für den Affiliate geführten Geschäftskonto fortgeführt und in dem Folgemonat nach Erreichen der Mindestauszahlungshöhe ausgezahlt. Für den Zeitraum der Nichtauszahlung der Vergütung besteht kein Recht auf Verzinsung des Vergütungsanspruchs oder der sonstigen Zahlungen.
- 15 Sperrung des Affiliates
(1) Für den Fall, dass der Affiliate nicht innerhalb von 14 Tagen seit Registrierung und Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Provisionen, alle notwendigen Unterlagen erbringt, steht OJOOO die vorübergehende Sperrung des Affiliates bis zum Zeitpunkt der Erbringung der gesetzlich erforderlichen Unterlagen zu. Vorgenanntes gilt auch bei fruchtlosem Verstreichen der Frist im Sinne des § 14 (2), einem Verstoß gegen die in § 14 (3) geregelten Vorgaben bis zur Nachholung der erforderlichen Handlung ebenso wie einer Nichtzahlung der durch den Partner zu zahlenden Gebühren oder Lizenzentgelte. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Affiliate nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht genauso wenig eine Rückzahlung der bereits bezahlten ersten Startbestellung, oder einen Schadensersatzanspruch, außer der Affiliate hat die Sperrung nicht zu vertreten.
(2) Provisionsansprüche, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden innerhalb der OJOOO als Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
(3) Für jeden Fall der Anmahnung ist die OJOOO zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.
(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich OJOOO das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. OJOOO behält sich insbesondere vor, den Zugang des Affiliates ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Affiliate gegen die in §§ 7 – 9 und § 10 Absätze 3 und 4 genannten Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt, oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt und der Affiliate die entsprechende Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung der OJOOO nicht innerhalb der in § 5 genannten Frist beseitigt.
- 16 Dauer und Beendigung des Vertrages und Folgen der Beendigung /Rückgaberecht
(1) Der Affiliatevertrag wird für eine Laufzeit von 12 Monaten vereinbart und kann von dem Affiliate auch innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit bei einer Frist von 30 Tagen ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht eine Partei den Vertrag bei einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende orndentlich kündigt. Für den Fall einer Nichtzahlung einer monatlichen Rate des jährlichen Nutzungsrechts im Sinne des § 6 wird der Affiliate nach Versäumen der Zahlungsfrist über einen Zeitraum von einem Monat bei jedem Besuch in seinem Back Office an die zu erledigende Zahlung erinnert und danach bei noch immer nicht erledigter Zahlung der Vertrag aus besonderem Grund gekündigt und der Affiliate zugleich automatisch aus dem Vertriebssystem von OJOOO gelöscht.
(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) behält sich OJOOO das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund vor. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten vor, sofern der Affiliate seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in § 8, 9 und 10 (3) und (4) geregelten Pflichten ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist OJOOO ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ebenfalls liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, sofern der Affiliate die Vorgaben des § 14 (2) und (3) nicht wahrt und auch nach einer Sperrung nach Maßgabe des § 15 (1) und einer letzten Fristsetzung zu Erfüllung der Vorgaben, diese Frist fruchtlos verstreichen lässt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.
(3) Domains, die das Kennzeichen „OJOOO“, eine Marke, eine geschäftliche Bezeichnung oder einen Werktitel von OJOOO beinhalten, dürfen nach Beendigung des Vertrages nicht mehr genutzt werden. Domains sind – sollte zuvor eine Domainnutzung gestattet gewerden sein- nach entsprechender Aufforderung an OJOOO gegen Übernahme der Kosten der Übertragung der Domain herauszugeben. Vorgenanntes gilt auch für Marken, geschäftliche Bezeichnungen oder Werktitel, an denen OJOOO ein ausschließliches Nutzungsrecht hat.
(4) Bei vorzeitiger Kündigung eines Vertrages mit Mindestlaufzeit besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der entrichteten Gebühren im Sinne des § 6 Absätze (1) und (2), außer der Affiliate hat den Vertrag aus einem wichtigen Grund außerordentlich gekündigt.
(5) Ein Affiliate kann sich nach einer ordentlichen Kündigung seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei OJOOO registrieren. Voraussetzung ist, dass ordentliche die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch OJOOO für die alte Position des Affiliates mindestens 6Monate zurückliegen und der kündigende Affiliate in dieser Zeit keine Aktivitäten für OJOOO verrichtet hat.
(6) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Affiliate kein Recht auf Provisionierung, ebenso insbesondere kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Affiliate kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.
(7) Falls ein Affiliate gleichzeitig andere von dem Affiliatevertrag unabhängige Leistungen von OJOOO beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Affiliatevertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Affiliate mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Affiliate nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen und Leistungen von OJOOO so wird er als normaler Kunde geführt.
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet OJOOO lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch die OJOOO ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der OJOOO ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.
(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die OJOOO nicht, außer im Falle eines grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens der OJOOO ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Gespeicherte Inhalte der Affiliate sind für OJOOO fremde Informationen im Sinne des TMG.
(4) Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- 18 Übertragung des/der Geschäftsbetriebs/Geschäftsanteile
(1) OJOOO kann seine Vertragsposition jederzeit auf ein Nachfolgeunternehmen übertragen, welches die Geschäfte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, in gleicher Weise fortsetzt und in die bestehenden Rechte und Pflichten in vollem Umfang eintritt.
(2) Sofern als Affiliate eine juristische Person oder Personengesellschaft registriert ist, ist eine Übertragung der Vertriebsstruktur nur unter Einhaltung der weiteren Voraussetzungen dieses Vertrages zulässig.
(3) Sofern eine neue als Affiliate registrierte juristische Person oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies möglich sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Affiliateschaft beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus, der als Affiliate registrierten juristische Person oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder seine Anteile auf Dritte übertragen möchte, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunden und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages unter Beachtung der Maßgabe des (2) der Allgemeinen Affiliatesbedingungen zulässig. OJOOO erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält OJOOO sich die Kündigung des Vertrages der als Affiliate registrierten juristischen Person oder Personengesellschaft vor.
Für den Fall, dass ein als juristische Person oder Personengesellschaft registrierter Affiliate seine Gesellschaft intern beendet, gilt dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung der vorgenanten Gesellschaft nur eine Affiliateposition verbleibt. Die sich trennenden Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Mitglied /Gesellschafter die Affiliateschaft fortgesetzt werden soll und dies OJOOO schriftlich anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Affiliateschaft bei OJOOO behält sich OJOOO das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Affiliates führt, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Affiliatebedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.
- 20 Einbeziehung des Vergütungsplans
(1) Der Vergütungsplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ausdrücklich Bestandteil des Affiliatevertrages. Der Affiliate muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.
(2) Mit der Versendung des Online-Antrages an OJOOO versichert der Affiliate zugleich, dass er den Vergütungsplan zur Kenntnis genommen hat und diese Dokumente als Vertragsbestandteil akzeptiert.
(3) OJOOO ist zu einer Änderung des Vergütungsplans zu jeder Zeit berechtigt. OJOOO wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen, sofern er die Änderung nicht ausdrücklich annimmt. Im Falle des Widerspruchs ist der Affiliate berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht ordentlich kündigt, nimmt der Affiliate die Änderung an.
- 21 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material
Der Affiliate gewährt OJOOO unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Affiliate zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Affiliate durch die Unterzeichnung des Affiliateantrages und der der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Affiliate- und Lieferbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein. Der Affiliate hat das Recht, die vorgenannte Einwilligung zu widerrufen. Für den Fall eines Widerrufs wird OJOOO die vorgenannte Nutzung binnen Monatsfrist einstellen.
(1) Nachfolgende Datenschutzerklärung geht übrigen Datenschutzerklärungen von OJOOO welche im Back Office (Web Office) von OJOOO eingesehen und abgerufen werden können und lediglich ergänzend gelten, vor.
(2) OJOOO verwendet die von dem Affiliate übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts zum Zwecke der Abrechnung und Erfüllung des Vertrages. Insoweit erhebt, speichert und verarbeitet die OJOOO ausschließlich durch den Partner im Rahmen seiner Angaben in dem Antragsformular zur Verfügung gestellten Daten und erstellt insbesondere keine Nutzerverhaltensprofile.
(3) Zu dem Zweck der Vertragserfüllung, z.B. der Abrechnung oder der Auszahlung von Provisionen, Produkt- und Marketinginformation werden die personenbezogenen Daten des Affiliates an Dritte, wie z.B. die Buchhaltung oder den auszahlenden Payment Dienstleister weitergeleitet, soweit dies zur Erfüllung der oben genannten vertragsgemäßen Pflichten notwendig ist.
(4) Der Affiliate hat die Möglichkeit, der Weitergabe seiner Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter der E-Mail [email protected] zu widersprechen.
(5) Über den vorgenannten Zweck hinaus werden sämtliche der OJOOO übermittelten personenbezogenen Daten des Affiliates ohne dessen gesonderte schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dass dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung geschieht.
(6) Nach der Kündigung und Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung der vereinbarten Entgelte gehört, werden die Daten des Partners, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, mit Ausnahme der Daten, für die eine Einwilligung in eine weitere Verwendung erteilt wurde, gelöscht.
(7) Sofern der Partner weitere Informationen über die Speicherung seiner personenbezogenen Daten wünscht oder die Löschung, Sperrung oder Änderung seiner personenbezogenen Daten wünscht, steht der Datenschutzbeauftragte von OJOOO direkt zur Verfügung.
Die Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Anspruch fällig ist und der Anspruchsberechtigte die Umstände kennt, die seinen Anspruch begründen, bzw. wenn seine Unkenntnis dieser Umstände auf grober Fahrlässigkeit beruht. Unberührt bleiben gesetzliche Regelungen, die eine längere Verjährungsfrist zwingend vorsehen.
- 24 Anwendbares Recht/ Abweichender Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundes Republik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Affiliate seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist, soweit dieser Vorgabe nicht zwingedes Recht entgegensteht, Hamburg.
(1) OJOOO ist zu einer Änderung der Allgemeinen Affiliatebedingungen zu jeder Zeit berechtigt. OJOOO wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. OJOOO wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Affiliate hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs ist der Affiliate berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Sofern er den Vertrag binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten der Änderung nicht ordentlich kündigt, nimmt der Affiliate die Änderung an.
(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Affiliatebedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.
Stand der Allgemeinen Affiliatebedingungen: 27.01.2017